Ergotherapie für Kleinkinder

1½ – 4 Jahre

Für einen erfolgreichen Verlauf der Ergotherapie mit Kleinkindern sind spezifische Kenntnisse über diese Altersstufe erforderlich.
Kinder zwischen 1½ und 4 Jahren zeigen alterstypische Verhaltensmerkmale, die bei der Gestaltung und dem Ablauf der Therapiestunden berücksichtigt werden müssen. Beispielsweise gehören Trotzanfälle und das Bedürfnis nach Selbststeuerung zu den Kennzeichen von vielen Kindern dieser Altersstufe.
Neben den alterstypischen Verhaltensmerkmalen ist auch der großen Bandbreite in der Normalentwicklung der Kinder dieser Altersstufe Beachtung zu schenken.

Dieses spezifische Wissen kommt während des gesamten ergotherapeutischen Prozesses zum Einsatz: bei der Befundung, Behandlung als auch bei der Elternberatung.

Aus welchen Gründen kommen Kinder im Kleinkindalter zur Ergotherapie?

  • Herausforderungen im Bereich der Wahrnehmungsverarbeitung (SI-Therapie):
    • Kinder, die in ihrem Verhalten ängstlich sind, sich wenig bewegen und sich oftmals schwer von der Mutter trennen können.
    • Kinder, die wenig bis kaum spielen, sich nicht alleine beschäftigen können und Schwierigkeiten haben ihre Aufmerksamkeit auf eine Sache zu richten.
    • Kinder, die durch Bewegung immer aktiver, teilweise auch waghalsig werden und sich anschließend kaum selbst wieder entspannen und zur
    • Ruhe finden können.
    • Kinder, die trotz sicherem Laufen häufig an Gegenstände anstoßen und vermehrt stolpern.
  • Schwierigkeiten in der sozio-emotionalen Entwicklung (Umgang mit Gefühlen, Emotionsregulation)
  • Auffälligkeiten in der Spielentwicklung und im Spielverhalten
  • globale Entwicklungsverzögerung
  • kognitive Entwicklungsverzögerung
  • Syndrom-Diagnose, z.B. Trisomie 21
  • Autismus-Spektrum-Störung

Ist der Alltag Ihres Kindes durch eine oder mehrere dieser Schwierigkeiten erschwert oder liegt bereits eine Diagnose vor, kann Ergotherapie helfen, Ihr Kind gezielt in seiner Entwicklung zu unterstützen und seine Handlungsfähigkeit im Alltag zu stärken.

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Ihr Weg zur Ergotherapie

Für die Durchführung der Therapie wird eine Verordnung vom Kinder- oder Hausarzt benötigt (10x Ergotherapie a 60 Minuten).
Elternberatungen können ohne Verordnung stattfinden.

Ich bin Wahltherapeutin. Das bedeutet, dass die Therapie selbst zu bezahlen ist. Anschließend haben Sie die Möglichkeit einen hohen Kostenanteil von Ihrer Krankenkasse zurückzuerhalten (siehe nachfolgend).
Therapieeinheit 60 Min.: 95€
Befundungseinheit 60 Min.: 105€

Wenn Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse vor oder beim Beginn der Therapie chefärztlich bewilligen lassen, bekommen Sie 2/3 oder mehr der Kosten rückerstattet.

Absagen oder Verschiebungen sind grundsätzlich telefonisch unter +43 664 527 10 32 möglich.
Ich danke für Ihr Verständnis und Ihren Respekt, dass ich bei Absagen innerhalb von 24 Stunden oder bei Nichtwahrnehmen des Termins ohne Absage das volle Honorar verrechnen muss und bei Absagen zwischen 24-48 Stunden vor Therapiebeginn 50% in Rechnung stelle, da ich mir den Termin speziell für Sie und Ihr Kind freihalte und nicht an andere PatientInnen vergebe.