Ergotherapie für Säuglinge
0 – 18 Monate
Die Entdeckung der Welt und die kindliche Entwicklung beginnen mit dem ersten Lebenstag. Jedes Kind entwickelt sich in seiner eigenen Geschwindigkeit, doch immer angelehnt an eine gewisse Reihenfolge. Bereits im Säuglingsalter können hierbei Auffälligkeiten entstehen, die zu Herausforderungen im Alltag mit dem Kind führen.
Im Rahmen der Ergotherapie begleite ich Säuglinge und ihre Eltern bei sensorisch bedingten Regulationsstörungen.
Sensorisch bedingte Regulationsstörung – Was ist das nun?
Wenn bei einem Kind eine sensorisch basierte Regulationsproblematik vorliegt, hat dieses Baby Schwierigkeiten sensorische Informationen (z.B. Berührungsreize, visuelle Reize, auditive Reize, Bewegungsreize) angemessen zu regulieren. Diese fehlende Regulationsfähigkeit führt beim Säugling dazu, dass gewisse sensorische Reize als sehr unangenehm, verunsichernd und irritierend empfunden werden.
Was können Anzeichen für eine sensorisch
bedingte Regulationsstörung sein?
Je nachdem wie stark und welches Sinnessystem betroffen ist, können beispielsweise leichte Berührungen, das Abtrocken mit einem Handtuch, das Bewegen des Babys, vor allem das Hinlegen auf den Rücken, uvm. als sehr unangenehm empfunden werden.
Dieses Unbehagen äußert das Kind meist durch (exzessives) Schreien, weil im Säuglingsalter dies die einzige Möglichkeit für das Kind ist, auszudrücken, dass es ihm/ihr nicht gut geht.
Eine andere Möglichkeit, welche ein Hinweis auf eine sensorisch basierte Regulationsproblematik sein kann, ist, wenn das Kind statt dem Schreien ganz im Gegenteil auffällig ruhig ist und sich wenig bis kaum bewegt/ bewegen möchte.
Des Weiteren kann oftmals das Einschlafen erschwert sein, viele normale Beruhigungshilfen beim Schreien wirken meist nicht. Bei manchen betroffenen Säuglingen stellt ebenso das Füttern eine Herausforderung dar. Insgesamt kann das allgemeine Handling mit dem Kind erschwert sein, weil man merkt, dass viele gewöhnliche Handlungen für das Kind unangenehm sind.
Zeigt Ihr Kind eines oder mehrere dieser auffälligen Verhaltensweisen, kann eine ergotherapeutische Abklärung sinnvoll sein. Gemeinsam können wir herausfinden welche Ursache den Symptomen zu Grunde liegt. Rufen Sie mich gerne an!
Faq
Ihr Weg zur Ergotherapie
Für die Durchführung der Therapie wird eine Verordnung vom Kinder- oder Hausarzt benötigt (10x Ergotherapie a 60 Minuten).
Elternberatungen können ohne Verordnung stattfinden.
5Ich bin Wahltherapeutin. Das bedeutet, dass die Therapie selbst zu bezahlen ist. Anschließend haben Sie die Möglichkeit einen hohen Kostenanteil von Ihrer Krankenkasse zurückzuerhalten (siehe nachfolgend).
Therapieeinheit 60 Min.: 95€
Befundungseinheit 60 Min.: 105€
Wenn Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse vor oder beim Beginn der Therapie chefärztlich bewilligen lassen, bekommen Sie 2/3 oder mehr der Kosten rückerstattet.
Absagen oder Verschiebungen sind grundsätzlich telefonisch unter +43 664 527 10 32 möglich.
Ich danke für Ihr Verständnis und Ihren Respekt, dass ich bei Absagen innerhalb von 24 Stunden oder bei Nichtwahrnehmen des Termins ohne Absage das volle Honorar verrechnen muss und bei Absagen zwischen 24-48 Stunden vor Therapiebeginn 50% in Rechnung stelle, da ich mir den Termin speziell für Sie und Ihr Kind freihalte und nicht an andere PatientInnen vergebe.